Die Eltern Checkliste: Eine Auflistung aller Anträge & Formulare welche Du unbedingt beantragen solltest
Mit der Geburt Eures Kindes, kommt so einiges auf euch zu, was die Formalitäten und Ämtergänge angeht: Geburtsurkunden, Kindergeld, Elterngeld und vieles mehr.
Mit dieser Eltern-Checkliste für Ämter und Behörden behältst Du den Überblick und kannst Dir, Deine ganz eigene Checkliste erarbeiten. Ich zeige Dir, welches Dokument, Wo und Wann Du es beantragen musst. Alle Details musst Du leider an der entsprechenden Stelle erfragen, da ist jedes Paar (z.B. Einkommen, wer nimmt Elternzeit…) zu verschieden.
Elternzeit:
Wo: Arbeitgeber
Wann: Mindestens 7 Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit
Unterlagen: Antrag muss schriftlich erfolgen und die Dauer der Elternzeit beinhalten
Mutterschaftsgeld:
Wo: Krankenkasse
Wann: 7 Wochen vor dem ET (Errechneter Geburtstermin)
Unterlagen: Den Antrag gibt’s als Download bei Deiner Krankenkasse. Was Du zusätzlich benötigst ist ein Schreiben von Deinem Frauenarzt über den Geburtstermin sowie über die Schwangerschaft
Vaterschaft anerkennen lassen (wenn nicht verheiratet)
Wo: Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder bei einem Notar
Wann: Vor der Geburt sinnvoll (wegen Nachnamen des Kindes zum Beispiel, jedoch auch nach der Geburt noch möglich) – Hierfür ist immer die Zustimmung der Frau/Mutter/Schwangeren erforderlich
Unterlagen: Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden beider Eltern (oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch), Personalausweise, Geburtsurkunde des Kindes, Zustimmung der Mutter, wenn diese nicht anwesend ist
Krankenversicherung für Dein Kind
Wo: Bei der Krankenkasse eines Elternteils (Fragt doch mal nach einer Familienversicherung oder gesonderten Angeboten)
Wann: Schnellstmöglich nach der Geburt
Unterlagen: Zunächst Krankenkasse telefonisch informieren, diese schickt dann ein Formular und benötigt die Geburtsurkunde als Nachweis. Für das Kind erhalten die Eltern nach ca. zwei Wochen (variiert je nach Kasse) eine eigene Versicherungskarte
Geburtsurkunde (Wahl Name -Vorname und Familienname für das Kind
Wo: In der Entbindungsklinik, meistens bei der Patientenverwaltung am Tag der Entlassung (manche Kliniken haben bereits den Service der Anmeldung beim Standesamt) oder Standesamt
Wann: Innerhalb der nächsten 7 Tage nach der Geburt
Unterlagen: Bargeld „Ohne Moos nix los“ (In der Regel kostet die Ausstellung einer Geburtsurkunde zwischen 10 und 15 Euro, ebenso wie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister und eine internationale Geburtsurkunde, einen frankierten DIN A4 Umschlag.
Bei verheirateten Paaren: Geburtsbescheinigung der Klinik, Kopie der Personalausweise der Eltern, Geburtsurkunden der Eltern und vorheriger Kinder, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind: Geburtsurkunden der Eltern, falls geschieden: Eheurkunde und Scheidungsurteil, Vaterschaftsanerkennung, Zustimmung der Mutter, Sorgeerklärung
Einwohnermeldeamt (Baby anmelden)
Wo: Einwohnermeldeamt wo sich der aktuelle Wohnort der Eltern befindet
Wann: Frühestmöglich nach der Geburt
Unterlagen: Geburtsurkunde Kind, Personalausweis/Pass, ggfs. Urkunde über Vaterschaftsanerkennung
Kinder-Reisepass
Wo: Einwohnermeldeamt
Wann: Falls eine Reise außerhalb des europäischen Auslands geplant ist (z.B. ein Elternteil aus einem anderen Land kommt)
Unterlagen: Biometrisches Passfoto des Kindes (…), Bargeld (der Kinderreisepass ist der günstigste Ausweis für Babys und Kleinkinder. Er kostet 13 Euro und wird sofort ausgestellt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden – Stand 2019), Zustimmung beider Elternteile, ist nur einer anwesend, Vollmacht des Anderen. Achtung: Kinderausweis ist sechs Jahre gültig und kann bis maximal zum 12. Lebensjahr verlängert werden und wird sofort ausgestellt
Elterngeld
Wo: Elterngeldstelle (Auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie kann man die Liste aller zuständigen Elterngeldstellen finden). Bei einigen Stellen kann der Antrag online – bereits vor der Geburt – ausgefüllt werden. Es müssen nach der Geburt lediglich die fehlenden Daten eingetragen werden.
Wann: Nach Erhalt der Geburtsurkunde
Unterlagen: Bescheinigung von der Krankenkasse, Antrag auf Elterngeld (zum Beispiel für Bayern: https://www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/antraege/index.php
Geburtsurkunde des Kindes (extra Ausfertigung für den Elterngeldantrag), Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises, Meldebescheinigung (nur beim Reisepass), Vordruck „Erklärung zum Einkommen“, Steuer-ID beider Elternteile, Steuerbescheide beider Elternteile aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes – wenn vorhanden, Lohn- und Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate
Kindergeld
Wo: Familienkasse der Agentur für Arbeit
Wann: Nach Erhalt der Geburtsurkunde und Steuer-ID des Kindes. Bis zu vier Jahre lang kann der Kindergeldanspruch rückwirkend festgestellt werden. Eine rückwirkende Zahlung ist jedoch nur für die letzten sechs Monate vor Eintragseingang möglich.
Unterlagen: Antrag auf Kindergeld online zum Runterladen (https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg1-antrag-kindergeld_ba017202.pdf), Geburtsurkunde des Kindes, Steuer-ID der Eltern und des Kindes